1. Brauche ich einen Anwalt?
2. Wann ist die Zeit den Anwalt zu besuchen
3. Was alles kann ich dem Anwalt erzählen?
4. Welche Pflichten hat der Anwalt?
5. Wie viel kostet mich der Anwalt und kann ich es mir leisten?
6. Was passiert im Falle, wenn der Anwalt einen Fehler macht?
1. Brauche ich einen Anwalt?
Der Anwalt ist als unabhängiger Sachverständiger verpflichtet, im Sinne des Gesetztes bei Ausübung der rechtlichen Aufgabe die Rechte und Interessen des Mandanten zu schützen und durchzusetzen, die Mandantenanweisungen zu befolgen und dies alles mit fachlicher Kompetenz unter Einhaltung der Schweigepflicht. Darüber hinaus ist der Anwalt nützlicher Helfer bei Geltendmachung des Verfassungsrechtes in Übereinstimmung mit der Verfassung der Slowakischen Republik, der Verfassungsgesetzen, mit Gesetzen und anderen allgemein verbindlichen Vorschriften.
Die Kenntnisse des Anwalts und seine Dienstleistungen können Ihnen sowie bei strittigen als auch bei außerstrittigen Verfahren helfen. Die Mandanten spüren den Bedarf an Hilfe des Anwalts auch in Fällen, wenn sie vor wichtiger Entscheidung stehen, und sich ihrer rechtlichen Position nicht sicher sind. In Anknüpfung auf das oben Genannte kann der Anwalt rechtliche Dienstleistungen leisten, die in erster Linie in Vertretung der Mandanten vor Gericht, Organen der öffentlichen Macht und sonstigen Rechtssubjekten bestehen, in Verteidigung bei Strafverfahren, Beratung, in gerichtlichen und außergerichtlichen Lösungen der Streitfälle, Verfassung der Protokolle über Rechtstätigkeiten, Beratung und Rechtshilfe, bei Verwaltung des Mandantenvermögens und auch bei Verarbeitung von Rechtsanalysen.
Sie erfahren mehr auf dieser Seit im Teil „RECHTSDIENSTE“.
Der Vorteil von Rechtsanwaltsdiensten besteht in rechtlicher und disziplinärer Verantwortung des Anwalts für die richtig geleistete Rechtshilfe, die pflichtgemäß für den Fall der Schadenverursachung versichert ist.
2. Wann ist die Zeit den Anwalt zu besuchen?
Es ist nicht möglich den richtigen Moment, wann der Rechtssuchende einen Anwalt um Hilfe und Rechtsdienste ersuchen soll, zu bestimmen. Allgemein gilt aber, je schneller sie den Anwalt ansprechen, um so wahrscheinlicher ist eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte und berechtigten Ansprüche. Eine rechtzeitige Konsultation, eventuell Vertretung kann Ihnen paradox Senkung der Endkosten für die Rechtsdienste sicherstellen, sowie alternative Möglichkeiten Ihrer Problemlösung anzunähern, die in späterer Verfahrensphase nicht mehr anwendbar sein können.
Da unsere Anwaltskanzlei das erste Treffen zwecks Rechtsuchenden anzuhören und sich mit Problemen bekanntzumachen kostenlos anbietet, geben wir unseren Klienten den Rat, nicht zu zögern und mit uns sofort den Kontakt aufzunehmen, wenn sie Probleme haben, oder sich nicht sicher sind, wie sie weiter vorgehen sollen. So gelingt es uns oft, einem Problem vorzubeugen oder mindestens Verjährung und Präklusion zu verhindern.
3. Was alles kann ich dem Anwalt erzählen?
Verhältnis Anwalt und Mandant beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Der Anwalt ist laut des Gesetzes Nr. 586/2003 der Gesetzessammlung im Sinne späterer Vorschriften verpflichtet, über alle Fakten, die er bei der Ausübung der Anwaltstätigkeit erfahren hat, sowie über persönliche Daten, geschützt durch ein Sondergesetz, zu schweigen. Die Schweigepflicht des Anwalts und der an seiner Tätigkeit beteiligten Personen, dauert auch nach dem Beenden der Vertretung an. Verletzung der Schweigepflicht wäre Verletzung des Gesetzes und für den Anwalt bedeutete es eine Verantwortung für entstandenen Schaden sowie eine disziplinäre Verantwortung.
Anhand des oben Genannten bedeutet es, dass sie dem Anwalt mit Vertrauen alle Informationen zu Ihrem Fall überlassen können, was für eine richtige Rechtsbeurteilung des Problems oft wichtig ist.
4. Welche Pflichten hat der Anwalt?
Laut dem Gesetz Nr. 586/2003 der Gesetzessammlung ist der Anwalt verpflichtet, bei Ausübung der Anwaltstätigkeit die Rechte und Interessen des Mandanten zu schützen und durchzusetzen, und die Mandantenanweisungen zu befolgen. Sollten die Mandantenanweisungen in Widerspruch mit den verbindlichen Rechtsvorschriften sein, sind diese für den Anwalt nicht verbindlich. Der Anwalt belehrt darüber den Mandanten.
Der Anwalt ist bei Ausübung seiner Anwaltstätigkeit verpflichtet, fachlich zu handeln. Darunter versteht man, dass der Anwalt ehrlich, sorgfältig and angemessen handelt und folgerichtig die Rechtsmittel im Interesse des Mandanten nutzt. Er achtet dabei auf Zwecksmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der geleisteten Rechtsdienste.
Verhältnis Anwalt – Mandant beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Der Anwalt ist laut dem Gesetz Nr. 586/2003 der Gesetzessammlung im Sinne späterer Vorschriften verpflichtet, über alle Fakten, die er bei der Ausübung der Anwaltstätigkeit erfahren hat, sowie über persönliche Daten, geschützt durch ein Sondergesetz zu schweigen. Die Schweigepflicht des Anwalts und der an seiner Tätigkeit beteiligten Personen, dauert auch nach dem Beenden der Vertretung an.
5. Wie viel kostet mich der Anwalt und kann ich es mir leisten?
Der Anwalt leistet seine Rechtsdienste gegen Entgelt und hat Recht dafür eine angemessene Vorzahlung zu verlangen. Der Anwalt hat neben dem Entgeltanspruch auch Anspruch auf Ersatz der ausgegebenen Kosten und Ersatz für den Zeitverlust. Unter ausgegebenen Kosten versteht man zwecksgemäße und nachweisbare Ausgaben in Zusammenhang mit den Rechtsdiensten, vor allem Gerichtsgebühren und andere Gebühren, Reisekosten und Telekommunikationskosten, Kosten für das sachverständige Gutachten, Übersetzungen, Abschriften oder Auszüge aus öffentlichen Registern.
Belohnung des Anwalts wird anhand des Abkommens zwischen dem Anwalt und dem Mandanten festgelegt; sollte es zu keinem Abkommen kommen, dann gilt die Tarifbelohnung.
Mehr über Festlegung der Belohnung auf dieser Seite unter „Belohnung“
6. Was passiert im Falle, wenn der Anwalt einen Fehler macht?
Jeder Anwalt ist für Schadenverursachung bei der Leistung von Rechtsdiensten verantwortlich und solcher Fehler widerspiegelt sich fast immer auf dem professionellen Ruf des Anwalts. Gemäß dem Gesetz Nr. 585/2003 der Gesetzessammlung und der späteren Vorschriften ist der Anwalt verpflichtet, eine Berufhaftpflichtversicherung für den Schaden, der bei der Leistung seiner Rechtsdienste verursacht wird, zu unterhalten. Der Anwalt JUDr. Juraj BILICKÝ ist mit einer Versicherungssumme von €100.000,- versichert.
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