
Laut des Gesetzes Nr. 586/2003 der Gesetzessammlung über Rechtsanwaltschaft und über die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes Nr. 455/1991 der Sammlung über Gewerbeunternehmung (Gewerbegesetz) im Sinne späterer Vorschriften hilft der Anwalt dem Klienten Verfassungsrecht der natürlichen Personen bei der Verteidigung auszuüben und sonstige Rechte und Interessen der natürlichen und juristischen Personen (weiter nur „Klient“) in Übereinstimmung mit der Verfassung der Slowakischen Republik, der Verfassungsgesetzen, der Gesetzen und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften zu schützen.
Der Anwalt steht Ihnen mit diesen Dienstleistungsarten zur Verfügung:
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Vertretung der Klienten im Gerichtsverfahren, Verfahren vor Organen der öffentlichen Gewalt und anderen Rechtssubjekten
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Verteidigung im Strafverfahren
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Rechtsberatung
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gerichtliche and außergerichtliche Streitlösungen
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Urkunden über Rechtshandlungen
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Weitere Formen der Rechtsberatung und Rechtskraft
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Vermögensverwaltung
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Bearbeitung von Rechtsanalysen
Die Anwaltskanzlei BILICKY leistet ein komplettes Rechtsservice auf allen Rechtsgebieten
Die Anwaltskanzlei BILICKÝ hat JUDr. Juraj Bilický, der Anwalt, eingetragen in der Anwaltsliste, geführt von der slowakischen Anwaltskammer unter der Nr. 6212, gegründet.
Die Anwaltskanzlei BILICKÝ Profil.
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