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Der erste Kontakt:

Die erste Sitzung mit dem Anwalt, an der der potenzielle Klient den Grund des Besuches vorbringt und der Anwalt die notwendigen Rechtsdienste klärt, ist kostenlos.

Falls es vor der ersten Sitzung notwendig ist, sich mit einem umfangreichen Material zum Sachverhalt bekannt zu machen, kann mit dem Klienten eine einmalige Anzahlung für das Studium der Materialien vereinbart werden.


WEITERER KONTAKT UND LEISTUNG DER RECHTSDIENSTE

Die Belohnung für die geleisteten Rechtsdienste ist laut Bestimmung des Justizministeriums der Slowakischen Republik vom 10. November 2004, Nr. 655/2004 der Gesetzessammlung verrechnet, mit Berücksichtigung der Art des von Klienten geforderten Rechtsdienstes. Die Belohnung kann folgend vereinbart werden:

1. VERTRAGSBELOHNUNG

  • Stunden - Belohnung
    Die Belohnung wird anhand der Stundenanzahl, die für die Rechtsdienste notwendig sind, festgelegt.
  • Anteil-Belohnung
    Die Anteil-Belohnung kann in Form eines Anteils zum Wert der Sache sein, die Verhandlungsgegenstand vor dem Gericht oder anderem Organ ist, wenn Ergebnis dieser Verhandlung gemäß den Umständen sehr unsicher ist, und der Anwalt den Klienten darüber belehrt hat.
  • Pauschal-Belohnung für vollständiges Erfüllen oder ein Komplex der Sachverhalte
    Die Belohnung kann z.B. bei solchen Sachverhalten vereinbart werden, bei denen es vorher nicht sicher ist, wie viele Rechtsdienste notwendig sein werden. Die Belohnung ist mit fester Summe festgelegt, ohne Rücksicht auf Anzahl der Rechtsdienste, die die Kanzlei in Zusammenhang mit gegebenem Sachverhalt dem Klienten leisten wird.
  • Pauschal-Belohnung für Monat
    Diese Belohnung ist nach gegenseitiger Abstimmung vor allem bei den Klienten verrechnet, die die Rechtsdienste unserer Kanzlei regelmäßig nutzen. Im pauschalen Monatspacket ist der Umfang der Rechtsdienste zusammengefasst, die allgemein oder auf bestimmtem Gebiet geleistet werden.

2. TARIF-BELOHNUNG

  • Der Grundsatz der Tarifbelohnung wird gemäß Tarifwert des Sachverhaltes und Anzahl der Rechtsdienste, die der Anwalt geleistet hat, festgelegt. Im Sinne von § 9 der Bestimmung kann der Grundsatz der Tarifbelohnung in bestimmten Fällen herabgesetzt oder erhöht werden.

Wert der Sache

Belohnung für einen Rechtsdienst

bis 165,97 EUR

16,60 EUR

über 165,97 EUR bis 663,88

EUR 16.16 EUR + EUR 1.66 EUR per each EUR 33.19 in excess of EUR 165.97

über 663,88 EUR bis 6.638,78 EUR

41,49 EUR + 9,96 EUR für jede auch angefangene 331,94 EUR die über der Summe 663,88 EUR ist

über 6.638,78 EUR bis 33.193,92 EUR

220,74 EUR + 16,60 EUR für jede auch angefangene 1.659,70 EUR die über der Summe 6.638,78 EUR ist

über 33.193,92 EUR

486,29 EUR + 6,64 EUR für jede auch angefangene 3.319,39 EUR die über der Summe 33.193,92 EUR ist

Wenn es nicht möglich ist, den Wert zu bestimmen, so wird bei der Belohnungsfestlegung im Sinne der o.g. Bestimmung verfahren. Die Belohnung wird immer anhand gegenseitiger Vereinbarung festgelegt und wird am Anfang der Rechtsdienstleistung vereinbart.